Fastencoaching

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fasten für Gesunde

„Fastencoach am Niederrhein“
Wiebke Lahrmann-Wesser 

1 Körperliche Anforderungen / Gesundheitliche Voraussetzungen

Mein Angebot: „Fastenwandern am Niederrhein – Fasten für Gesunde“ dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung.

Voraussetzung an der Teilnahme beim Fastenwandern ist die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten, für die Wanderung / Radtouren (täglich bis zu ca. 3 Stunden), die Morgenaktivierung oder Entspannungseinheiten. Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren.

Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist.

Erfüllt ein Teilnehmer nicht die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzung für die Teilnahme an der Fastenwoche und kommt es aufgrund dessen zu Schäden an seiner Gesundheit, so haftet der Veranstalter hierfür nicht. Eine Haftung für mögliche Schäden währende des Programms (bei der Wanderung / Radtouren / Ausflug / Morgenaktivierung / Entspannung) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.

2 Anmeldung, Vertrag

2.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde „Fastencoach am Niederrhein – Wiebke Lahrmann-Wesser (Veranstalter) den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages (Kurs / Seminar) verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen und ist verbindlich. Mit dieser Anmeldung bieten Sie mir als Veranstalter den Vertragsabschluss an. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Mail).

2.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter ausdrücklich oder schlüssig z.B. durch Leistung der Anzahlung die Annahme erklärt.   

2.3 Jeder Anmelder haftet für die Vertragsverpflichtungen der in der Anmeldung angemeldeten Personen wie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Verpflichtungen durch ausdrückliche, gesonderte Erklärungen übernommen hat.

3 Bezahlung

3.1 Bei Veranstaltungen (sowie Kursen & Seminaren)  ist nach Erhalt der Bestätigung eine Anzahlung von 20% des Preises fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach gedrucktem Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn beglichen sein, wenn feststeht, dass die Veranstaltung nicht mehr abgesagt werden kann.

3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder Restzahlung nicht gemäß vereinbarter Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 5.2 zu belasten.

4 Leistung

4.1 Die vom Veranstalter geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der der Veranstaltung zugrunde liegenden Ausschreibung und der Anmeldebestätigung. Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

4.2 Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen. Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

5 Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Veranstaltungsvertrag zurück, ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (z.B. per Mail) zu erklären.

5.2 Im Falle eines Rücktritts kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat er die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Vertragsbeginn, als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen in Prozent des Vertragspreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden wie folgt bestimmen:     

Bis 46 Tage vor Veranstaltungsbeginn (VB):

  • 10 % der Vertragspreis (VP)
  • ab 45 bis 30 Tagen (VB): 15 % (VP)
  • 29 – 15 Tage (VB): 30 % (VP)
  • 14 -7 Tage (VB): 50 % (VP)
  • 6 – 2 Tage (VB): 75 % (VP)
  • Ab 1 Tag (VB): 100 % (VP)

Bei einem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird 100 % des Reisepreises fällig.

Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. 

6 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

6.1 Der Veranstalter kann bis zu 10 Tagen wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn spätestens zugegangen sein muss und in der Anmeldebestätigung die Teilnehmerzahl sowie die späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben wurde.

7 Rücktritt durch den Veranstalter

7.1 Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände eingetreten, hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

7.2 Tritt der Veranstalter vom Veranstaltungsvertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Rechnungsbetrag. Anzahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen zurückerstattet. Weitere Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

8 Kündigung des Vertrags wegen vertragswidrigen Verhaltens

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

8 Datenschutz

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert der Veranstalter den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Webseite. 

9 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung

9.1 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.

9.2 Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.
Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung des Veranstalters dem Teilnehmer zustehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass der Veranstalter haftet.

  1. In voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden von ihm
  2. dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
  3. Der Höhe nach haftet der Veranstalter im Falle 2. nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht. Ansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Veranstaltungsende. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung, hier gilt die gesetzliche Verjährung. Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz) sind von dem Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung  unter der Adresse

Wiebke Lahrmann-Wesser, Caspar-Baur-Str. 2, 46483 Wesel
Tel.: 0172/8741471

zu melden (Ausschlussfrist). Nach Ablauf dieser Frist kann ein Teilnehmer diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich nachgeholt hat.

9 Schlussbestimmungen

Meine AGB gelten für Veranstaltungen am Niederrhein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wesel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


Veranstalter:

„Fastencoach am Niederrhein“ Wiebke Lahrmann-Wesser
Caspar-Baur-Str. 2
46483 Wesel
Tel.: 0172/8741471

Webseite www.fastencoach-niederrhein.de

E-Mail wiebke@fastencoach-niederrhein.de

Steuer Nr. / Umsatzsteuer ID

Stand: Januar 2024